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LIFT

Häufige Fragen

Nein, der Name und Geburtsmonat werden nicht an das IfBQ übermittelt. Sie benötigen die Felder, wenn der Code von dem hinterlegten Code abweicht oder ein zusätzlicher Code angelegt werden soll. Name und Geburtsmonat, als besondere Kategorien von personenbezogenen Daten, werden dabei nicht übermittelt oder gespeichert.

Der LIFT liegt in zwei Parallelformen A und B vor. Diese Formen enthalten unterschiedliche Sätze/Wörter. Sie können innerhalb Ihrer Klasse die Heftversion A und B parallel verteilen, um ein Abschreiben zu verhindern.

Nein, Sie können als Lehrkraft selbst entscheiden, ob Sie nur den Wort- und/oder Satztest einsetzen. Zwei Beispiele: Reicht die Leseflüssigkeit von Schüler*innen für den Satztest noch nicht aus, können Sie ausschließlich den Worttest einsetzen. Sind die Leser*innen Ihrer Klasse so stark, dass sie der Worttest langweilen würde, können Sie ausschließlich den Satztest einsetzten. In den Rückmeldungen können Lernverläufe allerdings nur bei mehreren Testzeitpunkten einer Testform abgebildet werden.

Für die Zuordnung den Personengruppen „Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen“, „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen“ und „Schülerinnen und Schüler mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen“ ist für Testungen Ende Jahrgangsstufe 1 bis Mitte Jahrgangsstufe 2 das Ergebnis des Worttests entscheidend, für Testungen ab Ende der Jahrgangsstufe 2 ist das Ergebnis des Satztests entscheidend.

Ja. Schulleitungen, Abteilungsleitungen, Förderkoordinator*innen, Beauftragte (LIFT), Sprachlernberatungen sowie Projektleitung BiSS-Lesetraining einer Schule haben für die Eingabemaske mehr Berechtigungen als einzelne Lehrkräfte. Sie haben z.B. Zugriff auf die Schulrückmeldung, die für einzelne Lehrkräfte nicht verfügbar ist. Für das schulisch pädagogische Personal sowie Klassenleitungen steht in der Eingabemaske die Individualrückmeldung direkt nach der Eingabe zum Download bereit.

Ja, die Ergebnisse können ab dem Sj. 2025/26 für Förderanträge genutzt werden. In Verfahren mit Hamburger Normstichproben (LIFT) liegen die Prozentranggrenzen bei 15 (für die Feststellung von Sprachförderbedarf nach § 28a HmbSG und für die Zuordnung „Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeit im Lesen“) bzw. unterhalb des Prozentrangs 10 (für die Zuordnung „Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen“ und „Schülerinnen und Schüler mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen“). Für Testungen mit LIFT Ende Jahrgangsstufe 1 bis Mitte Jahrgangsstufe 2 ist das Ergebnis des Worttests entscheidend, für Testungen ab Ende der Jahrgangsstufe 2 ist das Ergebnis des Satztests entscheidend.

Ein abweichendes Testergebnis kann zum Beispiel durch eine zu sorgfältige Bearbeitung der Items, eine geringe Testmotivation oder die aktuelle Tagesform bedingt sein. Sie können den Test bei Bedarf wiederholen.

Die Ergebnisse aus der Normierung haben gezeigt, dass der Satztest für Schüler*innen Ende Klasse 1 noch zu schwer ist. Wir empfehlen daher nicht den Einsatz des Satztests in Klasse 1. Starke Schüler*innen der 1. und 2. Klasse, die sich mit dem Worttest langweilen oder unterfordert fühlen, können gerne zusätzlich mit dem Satztest getestet werden.

Für die BiSS-Schulen wird der Test einmal pro Schulhalbjahr durchgeführt. Der erste Testzeitraum ist im Dezember/Januar. Die zweite Testung sollte im Mai/Juni stattfinden.

LIFT wurde Mitte (Dezember/Januar) und Ende (Mai/Juni) des Schuljahres normiert. Wir empfehlen, den Test zu diesen Zeitpunkten durchzuführen, um möglichst exakte Vergleichswerte zu erhalten.

Wählen Sie innerhalb eines Schuljahres im Zeitstrahl aus, ob Sie den Test am Anfang, in der Mitte oder am Ende eines Schuljahres durchgeführt haben. Bei einer Testung am Anfang des 1. Halbjahres wird die Normentabelle vom Ende des vorherigen Jahrganges herangezogen.

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung
Institut für Bildungsmonitoring und
Qualitätsentwicklung

Beltgens Garten 25
20537 Hamburg

+49 (0)40 428 851 310
verwaltung@ifbq.hamburg.de

ifbq.hamburg.de

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